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KommSt-Pflicht einer zum Betrieb einer Privatuniversität errichteten Körperschaft öffentlichen Rechts

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/471ÖStZB 2009, 522 Heft 20 v. 15.10.2009

KommStG § 3

KStG § 2 Abs 1 und 5

Der Betrieb einer Privatuniversität iSd UniAkkG ist dem Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung zuzuordnen und demgemäß als Betrieb gewerblicher Art auch kommunalsteuerpflichtig.

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