KommStG § 3
KStG § 2 Abs 1 und 5
Der Betrieb einer Privatuniversität iSd UniAkkG ist dem Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung zuzuordnen und demgemäß als Betrieb gewerblicher Art auch kommunalsteuerpflichtig.
KommStG § 3
KStG § 2 Abs 1 und 5
Der Betrieb einer Privatuniversität iSd UniAkkG ist dem Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung zuzuordnen und demgemäß als Betrieb gewerblicher Art auch kommunalsteuerpflichtig.