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Zuteilung von Bemessungsgrundlagen für die KommSt im Konkurs einer Ges

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/472ÖStZB 2009, 523 Heft 20 v. 15.10.2009

KommStG § 10 Abs 5

1. Auch ein ZuteilungsB, der der KommSt-Festsetzung durch die Gemeinde (zwingend) zugrunde zu legen ist (vgl § 10 Abs 6 KommStG 1993) hat im Konkurs des AbgPfl als die Konkursmasse betreffend an den Masseverwalter zu ergehen.

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