MWSt
Sechste RL 77/388/EWG : Art 18
1.1. Nach der Regelung in Polen ist Unternehmern ein Vorsteuerguthaben innerhalb von 60 Tagen auszuzahlen. Im Falle von neu gegründeten Unternehmen verlängert sich diese Frist auf 180 Tage, sofern nicht eine hohe Kaution gelegt wird.