vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rundung der MWSt-Beträge auf Eurocent erfolgt nach der Rundungsregelung des jeweiligen Mitgliedstaates

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2009/455ÖStZB 2009, 491 Heft 19 v. 1.10.2009

MWSt

Sechste RL 77/388/EWG : Art 22 Abs 3 und 5

1. Art 22 Abs 3 Buchst b und auch Art 22 Abs 5 der Sechsten RL beziehen sich zwar auf gerundete MWSt-Beträge, enthalten aber keine Regelung darüber, wie die Rundung (auf volle Cent) vorzunehmen ist. In Ermangelung einer Gemeinschaftsregelung bestimmt sich die Rundung innerhalb der Grenzen des Gemeinschaftsrechts nach der Rechtsordnung der Mitgliedstaaten. Dabei haben die Mitgliedstaaten darauf zu achten, dass die Grundsätze des gemeinsamen MWSt-Systems, wie etwa die

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte