MWSt
Sechste RL 77/388/EWG : Art 22 Abs 3 und 5
1. Art 22 Abs 3 Buchst b und auch Art 22 Abs 5 der Sechsten RL beziehen sich zwar auf gerundete MWSt-Beträge, enthalten aber keine Regelung darüber, wie die Rundung (auf volle Cent) vorzunehmen ist. In Ermangelung einer Gemeinschaftsregelung bestimmt sich die Rundung innerhalb der Grenzen des Gemeinschaftsrechts nach der Rechtsordnung der Mitgliedstaaten. Dabei haben die Mitgliedstaaten darauf zu achten, dass die Grundsätze des gemeinsamen MWSt-Systems, wie etwa die