EStG 1988: § 108e
Ein Antrag auf Gewährung der Investitionszuwachsprämie war nach der Stammfassung des § 108e EStG 198 verspätet, wenn er nicht mit der Einreichung der AbgErklärung gestellt wurde.
VwGH 22. 4. 2009, 2009/15/0003
EStG 1988: § 108e
Ein Antrag auf Gewährung der Investitionszuwachsprämie war nach der Stammfassung des § 108e EStG 198 verspätet, wenn er nicht mit der Einreichung der AbgErklärung gestellt wurde.
VwGH 22. 4. 2009, 2009/15/0003