BAO §§ 24, 93 Abs 3
Das Fehlen einer nachvollziehbaren Bezugnahme auf konkrete Ermittlungsergebnisse, aus denen sich ergibt, dass die nach dem Vorbringen eines Gastwirts als Bestellungen von Letztverbrauchern verbuchten Bestellungen im Datenbestand der Brauerei mit der von der Beh behaupteten Eindeutigkeit dem Gastwirt als Schwarzeinkäufe zuzuordnen waren, belastet die Entscheidung der Beh mit einem wesentlichen Begründungsmangel.