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Kein Vorsteuerabzug ohne richtige Rechnungsanschrift

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/368ÖStZB 2009, 377 Heft 15 und 16 v. 3.8.2009

UStG 1994: § 11 Abs 1, § 12 Abs 1

In einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung iSd § 11 Abs 1 Z 1 UStG 1994 muss sowohl der richtige Name als auch die richtige Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers angegeben sein. Ob in einer Rechnung die richtige Anschrift angegeben ist, ist eine auf der Tatsachenebene zu beantwortende Sachverhaltsfrage.

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