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Einhebungsverjährung für Interessentenbeiträge in Sbg und Vorschreibung von Vorauszahlungen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/299ÖStZB 2009, 316 Heft 12 v. 15.6.2009

Sbg InteressentenbeiträgeG: §§ 1, 6, 9

1. Für Interessentenbeiträge in Sbg kommen nicht die Verjährungsvorschriften der LAO, sondern die des AVG zur Anwendung. Damit besteht abgesehen von der Vorschrift über die Einhebungsverjährung betreffend fällige AbgBeträge keine Verjährungsvorschrift für die Vorauszahlungen an Interessentenbeiträgen.

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