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Auch Alkohol in Kochwein gilt als Ethylalkohol

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2009/265ÖStZB 2009, 293 Heft 11 v. 2.6.2009

Verbrauchsteuer

RL 92/83/EWG : Art 20

Alkohol in Kochwein gilt als (verbrauchsteuerpflichtiger) Ethylalkohol iSv Art 20 der RL 92/83 , wenn der vorhandene Alkoholgehalt 1,2 Volumenprozent übersteigt. Zwar ist Kochwein als solcher eine Lebensmittelzubereitung iSv Kap 21 der Kombinierten Nomenklatur im Anhang der VO (EWG) 2658/87 des Rates 23. 7 1987, doch enthält diese Lebensmittelzubereitung eben Ethylalkohol der Positionen 2207 und 2208 der Kombinierten Nomenklatur.

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