MWSt
Sechste RL 77/388/EWG : Art 28 Abs 2
1.1. Im Vereinigten Königreich besteht auf Grund eines Beibehaltungsrechts dieses Mitgliedstaates (stand-still-Regelung des Art 28 Abs 2 der Sechsten RL) ein Nullsteuersatz für Lebensmittel. Daher gilt die für Keksumsätze eines Unternehmers erhobene MWSt als zu Unrecht erhoben.