MWSt
Sechste RL 77/388/EWG : Art 18, Art 22
1.1. Nach der nationalen italienischen Regelung wurde im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens die Ausübung des Vorsteuerabzugsrechts an die Einhaltung einer Ausschlussfrist geknüpft, die kürzer ist als die Frist der Steuerverwaltung für die Erhebung der MWSt.