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Vorsteuerabzug für zugleich nichtunternehmerischen und unternehmerischen Tätigkeiten dienende Vorleistungen

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2009/258ÖStZB 2009, 275 Heft 11 v. 2.6.2009

MWSt

Sechste RL 77/388/EWG : Art 2, Art 17

1. Vorsteuerabzug bei einer Ges, die drei Arten von Tätigkeiten ausübt: erstens nichtunternehmerische Tätigkeiten (zB Halten von Aktien), zweitens unternehmerische steuerbefreite Tätigkeiten und drittens unternehmerische stpfl Tätigkeiten: Vorsteuern auf Aufwendungen, die keiner dieser drei Arten von Tätigkeiten unmittelbar zuzurechnen sind, können jedenfalls insoweit nicht zum Abzug zugelassen werden, als sie sich auf die nichtunternehmerischen Tätigkeiten beziehen.

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