MWSt
Sechste RL 77/388/EWG : Art 2, Art 17
1. Vorsteuerabzug bei einer Ges, die drei Arten von Tätigkeiten ausübt: erstens nichtunternehmerische Tätigkeiten (zB Halten von Aktien), zweitens unternehmerische steuerbefreite Tätigkeiten und drittens unternehmerische stpfl Tätigkeiten: Vorsteuern auf Aufwendungen, die keiner dieser drei Arten von Tätigkeiten unmittelbar zuzurechnen sind, können jedenfalls insoweit nicht zum Abzug zugelassen werden, als sie sich auf die nichtunternehmerischen Tätigkeiten beziehen.