MWSt
Sechste RL 77/388/EWG : Art 2, Art 13
1. Die Aufspaltung eines einheitlichen Leasingvertrages in einen Mietvertrag und einen Finanzierungsvertrag kann unter Umständen Missbrauch darstellen. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts zu prüfen, ob die Aufteilung eines Leasingvertrages in zwei Einzelverträge eine missbräuchliche Praxis darstellt.