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Aufspaltung eines einheitlichen Vertrages allenfalls Missbrauch

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2009/257ÖStZB 2009, 273 Heft 11 v. 2.6.2009

MWSt

Sechste RL 77/388/EWG : Art 2, Art 13

1. Die Aufspaltung eines einheitlichen Leasingvertrages in einen Mietvertrag und einen Finanzierungsvertrag kann unter Umständen Missbrauch darstellen. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts zu prüfen, ob die Aufteilung eines Leasingvertrages in zwei Einzelverträge eine missbräuchliche Praxis darstellt.

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