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Bündelung von Geldern einzelner "Genussrechtsscheinzeichner" im Zusammenhang mit Ausschüttungen steuerfreier Beteiligungserträge allein kein Missbrauch

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/225ÖStZB 2009, 243 Heft 10 v. 15.5.2009

KStG § 8 Abs 3 Z 1, § 10 Abs 1 Z 3

BAO § 22

Im Allgemeinen verwirklicht nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern eine Kette von Rechtshandlungen den Sachverhalt, mit dem die Folge des § 22 Abs 2 BAO verbunden ist. Die Bündelung von Geldern einzelner "Genussrechtsscheinzeichner" durch Geldflüsse an eine A-Bank Holding-AG oder die I-Vermögensanlage-GmbH - unabhängig davon, ob der A-Bank Holding-AG oder der I-Vermögensanlage-GmbH als Eigen- oder als Fremdkapital zur Verfügung gestellt - ist an sich noch nicht als missbräuchlich anzusehen.

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