EStG 1988: § 108e Abs 2
Mieterinvestitionen sind im Normalfall nicht als Gebäude iSd § 108e Abs 2 EStG 1988 anzusehen und sind damit nicht von der Investitionszuwachsprämie ausgeschlossen, es sei denn, die Mieterinvestition ist selbst als Gebäude einzustufen (zB Zubau, Aufstockung).