UStG 1994: § 3 Abs 1, 2, 7 und 8, § 12 Abs 1
BMR: Art 1
1. Das Recht auf Vorsteuerabzug ist für eine Steuer ausgeschlossen, die - entweder weil sie höher ist als die gesetzlich geschuldete Steuer oder weil der betreffende Umsatz nicht der MWSt unterliegt - in keinem Zusammenhang mit einem bestimmten Umsatz steht, sondern nur aufgrund der Rechnungslegung geschuldet wird.