KStG § 10 Z 5
EStG 1988: § 6 Z 2 lit a
1. Der in § 10 Z 5 zweiter Teilstrich KStG 1988 in der für das Streitjahr 1989 geltenden Fassung enthaltenen Zitierweise ist keine Beschränkung des zeitlichen Anwendungsbereiches einer für die Steuerfreiheit eines Veräußerungsgewinnes schädlichen Teilwertabschreibung auf Teilwertabschreibungen, die aus Anlass der Anwendung des EStG 1988 vorgenommen worden waren, zu entnehmen.