vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zuflusszeitpunkt einer verdeckten Gewinnausschüttung

VerwaltungsgerichtshofÖStZB 2008/93ÖStZB 2008, 108 Heft 5 v. 3.3.2008

KStG § 8 Abs 2

EStG 1988: §§ 19, 93

Für den Fall, dass der KESt-Pflichtige aus einer verdeckten Gewinnausschüttung gleichzeitig Mehrheitsgesellschafter jener KapGes ist, die sein Schuldner ist, ist der Zufluss der verdeckten Gewinnausschüttung grundsätzlich mit dem Zeitpunkt anzunehmen, zu dem die Forderung fällig ist, sofern die KapGes nicht zahlungsunfähig ist, wobei es für die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit auch von Bedeutung ist, ob der KapGes, sollte sie nicht über genügend bare Mittel verfügen oder nicht in der Lage sein, sich durch Vermögensumschichtungen Barmittel zu beschaffen, die Kreditwürdigkeit zur Aufnahme von Fremdmitteln zukommt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte