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Bare Zuzahlung nach Fusions-RL und Missbrauchsregelung

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2008/550ÖStZB 2008, 718 Heft 24 v. 15.12.2008

Körperschaftsteuer

Fusions-RL 90/434/EWG : Art 2, Art 8, Art 11

1. Erhalten bei Einbringung aller Anteile an einer GmbH die Gesellschafter der eingebrachten GmbH im Wege einer Kapitalerhöhung Anteile an der aufnehmenden KapGes, und wird wenig später eine Gewinnausschüttung der eingebrachten GmbH an die aufnehmende KapGes und zeitgleich eine gleich hohe Gewinnausschüttung der aufnehmenden KapGes an ihre neuen Gesellschafter beschlossen, stellt diese Gewinnausschüttung keine "bare Zuzahlung" iSd Art 2 Buchst d der Fusions-RL dar. Eine Geldleistung, die von der aufnehmenden Ges erbracht wird, ist somit nicht schon deshalb eine "bare Zuzahlung", weil ein gewisser zeitlicher oder anderweitiger Zusammenhang mit dem Einbringungsvorgang besteht. Es ist vielmehr in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der Gesamtheit der Umstände zu prüfen, ob die fragliche Leistung den Charakter einer verbindlichen Gegenleistung im Erwerbsvorgang aufweist.

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