Verbrauchsteuer
RL 2003/96/EG des Rates zur Besteuerung von Energieerzeugnissen: Art 1, Art 2
Gem Art 1 der RL 2003/96 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Energieerzeugnisse nach den Regelungen dieser RL zu besteuern. Nach Art 2 Abs 4 dieser RL gilt diese jedoch nicht für Energieerzeugnisse, die nicht als Heiz- oder Kraftstoff verwendet werden. Infolgedessen sind die Mitgliedstaaten (hier betroffen: Italien) seit dem 1. 1. 2004 befugt, Energieerzeugnisse, wie Schmieröle, die nicht als Kraft- oder Heizstoff verwendet werden, nach eigener Entscheidung zu besteuern. Mit 1. 1. 2004 hat nämlich die RL 2003/96 die RL 92/81 , welche noch die Besteuerung solcher Schmieröle untersagte, aufgehoben.