vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verletzung des Parteiengehörs durch Unterlassung der Zustellung eines Gutachtens über den psychischen Gesundheitszustand eines volljährigen Kindes an den Familienbeihilfe begehrenden Elternteil

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2008/489ÖStZB 2008, 610 Heft 21 v. 3.11.2008

FLAG § 2 Abs 1 lit c

BAO § 115 Abs 2, § 183 Abs 4

Mit Hinweisen auf ein "übliches" Vorgehen des FA oder eine besondere Abheftung der Gutachten im Akt ist eine Zustellung von Gutachten (hier betreffend eine psychische Behinderung eines seine Berufsausbildung unterbrechenden, volljährigen Kindes) an den Familienbeihilfe begehrenden Elternteil noch nicht ausgewiesen. Da der Partei entsprechend der Best des § 183 Abs 4 BAO von Amts wegen Parteiengehör zu gewähren ist, kann ein fehlendes Begehren den Verfahrensmangel nicht sanieren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte