FLAG §§ 2, 3, § 5 Abs 4
VO (EWG) 1408/71 : Art 2, 13, 73
Hins des Familienbeihilfen- bzw Ausgleichsanspruches zu einem deutschen Kindergeldanspruch einer syrischen, mit einem österr Staatsangehörigen, der für eine deutsche Fa als Expatriate außerhalb der EU tätig ist, verheirateten Frau muss geklärt werden, inwieweit dem Ehemann der syrischen Frau, ausgehend von der zugrunde gelegten konkreten Situation und unter Außerachtlassung allfälliger „Antragsformalitäten“, äquivalente deutsche Leistungen überhaupt zustehen.