UStG 1994: Art 6 Abs 3, Art 7
ZK-DVO: Art 859 Z 7 iVm Art 296
1. Geht die Behauptung eines Spediteurs, UID-Nr einzelner Abnehmer seien im Zeitpunkt von ihm vorgenommener Lieferungen gültig gewesen, ins Leere, weil der Spediteur auf die (unrichtigen) Angaben seines Auftraggebers nicht hätte vertrauen dürfen und ein Bestätigungsverfahren nach Art 28 UStG 1994 - das eine allfällige Vertrauensgrundlage hätte verschaffen können - nicht in Anspruch genommen hat, scheidet schon deshalb eine Anwendung des Art 7 Abs 4 UStG 1994 für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen von der EUSt aus (vgl VwGH 18. 12. 2006, 2006/16/0070).