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Wiederaufnahme wegen unterlassener Offenlegung des Empfängers einer Abfertigung im Jahresabschluss

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2008/362ÖStZB 2008, 458 Heft 15 und 16 v. 1.8.2008

BAO § 303 Abs 4

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