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Wiederaufnahme nach rechtswidriger Anerkennung von Vorsteuern aufgrund von Rechnungen, deren Mangelhaftigkeit durch Feststellungen in einem Versäumungsurteil gegen den Rechnungsaussteller behoben wurden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2008/323ÖStZB 2008, 415 Heft 14 v. 15.7.2008

BAO § 303 Abs 4

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