BAO § 184 Abs 1
EStG 1988: § 16 Abs 1
Werden Werbungskosten mit Schein- bzw überhöhten Rechnungen (hier für Entrümpelungskosten) belegt, ist die Beh zur griffweisen Schätzung dieser Kosten berechtigt.
BAO § 184 Abs 1
EStG 1988: § 16 Abs 1
Werden Werbungskosten mit Schein- bzw überhöhten Rechnungen (hier für Entrümpelungskosten) belegt, ist die Beh zur griffweisen Schätzung dieser Kosten berechtigt.