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Schätzung von mit Scheinrechnungen belegten Werbungskosten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2008/321ÖStZB 2008, 415 Heft 14 v. 15.7.2008

BAO § 184 Abs 1

EStG 1988: § 16 Abs 1

Werden Werbungskosten mit Schein- bzw überhöhten Rechnungen (hier für Entrümpelungskosten) belegt, ist die Beh zur griffweisen Schätzung dieser Kosten berechtigt.

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