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Gesellschaftssteuerpflicht eines Eigenkapital ersetzenden Darlehens

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2008/315ÖStZB 2008, 404 Heft 14 v. 15.7.2008

KVG § 2 Z 4, § 3

BAO §§ 21, 167 Abs 2

Wurden einer Ges von einer anderen Ges mit identen Beteiligungsverhältnissen Mittel zugeführt, die als Eigenkapital ersetzendes Darlehen zu werten waren, ist die GesSt-Pflicht bereits mit dem Zeitpunkt der Zuwendung entstanden und nicht erst mit dem späteren Forderungsverzicht.

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