OÖ InteressentenbeiträgeG: § 1
KanalgebV der Gemeinde Holzhausen: § 2 Abs 5
Haben weder der Umbau noch die Nutzungsänderung von zu einem Reitstall gehörenden Gebäuden dazu geführt, dass sich das Ausmaß der Flächen, die Wohnzwecken dienen, erhöht hat, ist die Vorschreibung einer ergänzenden Kanalanschlussgeb rechtswidrig.