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Keine gemeinschaftlichen Einkünfte des stillen Gesellschafters einer vermögensverwaltenden GmbH

VerwaltungsgerichtshofÖStZB 2008/205ÖStZB 2008, 267 Heft 10 v. 15.5.2008

EStG 1988: § 23 Z 2

BAO §§ 22, 188

Keine gemeinschaftlichen Einkünfte aus der Vermögensverwaltung werden erzielt, wenn eine natürliche Person als unecht stiller Gesellschafter mit einer vermögensverwaltenden GmbH eine stille Ges eingeht, sodass auch keine Verluste aus der vermögensverwaltenden Tätigkeit der GmbH berücksichtigt werden können.

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