EStG 1988: § 4 Abs 3
Das Wahlrecht nach § 4 Abs 3 EStG 1988, die USt als durchlaufende Post zu behandeln, besteht nicht nur bei der durch den StPfl vorzunehmenden Gewinnermittlung, sondern auch noch im Berufungsverfahren über die Veranlagung des betreffenden Jahres.