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Werbungskostenabzug auch bei auf Dauer angelegter doppelter Haushaltsführung aus privaten Gründen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/165ÖStZB 2007, 212 Heft 8 und 9 v. 16.4.2007

EStG 1988: § 16 Abs 1

Berufliche Veranlassung der mit einer doppelten Haushaltsführung verbundenen Mehraufwendungen des StPfl und deren daraus resultierende Qualifizierung als Werbungskosten liegt

Seite 212


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