EStG 1988: § 16 Abs 1
Auch eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung eines Gastarbeiters kann insb wegen der Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes durch seine Ehefrau und „sonstige Familienmitglieder“ in Bosnien und einer beengten wirtschaftlichen Situation den Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten rechtfertigen.