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Bemessungsgrundlage für die Welser Kanalbenützungsgeb

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/157ÖStZB 2007, 203 Heft 7 v. 2.4.2007

KanalbenützungsgebO

Stadt Wels: § 3 Abs 3

Bemessungsgrundlage für die Welser Kanalbenützungsgeb ist bei einem Wohn- und Geschäftshaus ausschließlich die Anzahl der auf dem Grundstück angeschlossenen Aborte des Hauses und nicht auch dessen überdachte Fläche, wenn sich auf dem Grundstück keine weiteren überdachten Plätze, offene befestigte Flächen oder Großgaragen befinden, deren Wasserablauf an das Kanalnetz angeschlossen ist.

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