EStG 1988: § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 1 und Z 2 lit a
BAO § 184 Abs 1
1. Nur die „Unmöglichkeit“ der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen löst die Schätzungsbefugnis der AbgBeh aus, nicht aber bloße „Schwierigkeiten“ sachlicher
EStG 1988: § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 1 und Z 2 lit a
BAO § 184 Abs 1
1. Nur die „Unmöglichkeit“ der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen löst die Schätzungsbefugnis der AbgBeh aus, nicht aber bloße „Schwierigkeiten“ sachlicher