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Unzureichende B-Begründung bei Nichtanerkennung von Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/131ÖStZB 2007, 180 Heft 7 v. 2.4.2007

EStG 1988: § 16 Abs 1

BAO § 93 Abs 3

1. Es entscheidet der Unternehmer, wo er seinen Betrieb ansiedelt und wo er Betriebsstätten gründet. Die entsprechende Disposition ist auch steuerlich anzuerkennen, es sei denn, die Beh könnte den Nachweis führen, dass der Entscheidung des Unternehmers über den Standort keine betrieblichen Überlegungen zugrunde lägen.

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