BAO § 250 Abs 1 lit a, §§ 275, 303 Abs 4, 307 Abs 1
Liegt der AbgBeh nach Wiederaufnahme des Verfahrens und Erlassung von SachB und Berufung des AbgPfl gegen die SachB insgesamt ein tauglicher Entscheidungsgegenstand vor, entsprechen dennoch erteilte Mängelbehebungsaufträge hins der Bescheidpunkten gegen die sich die Berufung richtet, nicht dem Gesetz.