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Verpflichtung zur Entrichtung der Normverbrauchsabgabe bei Verwendung von im Ausland zugelassenen Kfz durch Personen mit Hauptwohnsitz im Inland

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/94ÖStZB 2007, 131 Heft 5 v. 1.3.2007

NoVAG § 1 Z 3, § 6 Abs 6

KFG §§ 37, 82 Abs 8

Wird ein Kfz mit ausländischem Kennzeichen in das Bundesgebiet eingebracht und von einer Person mit Hauptwohnsitz in Österreich verwendet, entsteht die Verpflichtung zur Entrichtung der NoVA auch dann, wenn das Fahrzeug von einer Person ohne Hauptwohnsitz in Österreich in das Bundesgebiet eingebracht wurde.

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