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Rücktritt von Betriebsausgabenpauschalierung im ersten Jahr der Tätigkeit kein „Übergang“ auf andere Form der Gewinnermittlung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/85ÖStZB 2007, 115 Heft 5 v. 1.3.2007

EStG 1988: § 17 Abs 1 und 3

Ein Rücktritt von der Pauschalierung nach § 17 Abs 1 EStG 1988 im ersten Jahr der Tätigkeit stellt keinen „Übergang“ auf eine andere Form der Gewinnermittlung iSd § 17 Abs 3 EStG 1988 dar, welcher einer neuerlichen Inanspruchnahme der Pauschalierung für die nächsten fünf Wirtschaftsjahre entgegensteht.

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