Beihilfenrecht
EG: Art 87, 88
1. Strittig war, ob die französische Unternehmersteuer „TACA“ eine verbotene Beihilfe darstellt, und zwar zum einen wegen der Best betreffend die Befreiung von der „TACA“ zugunsten der Einzelhandelsgeschäfte, die über eine Verkaufsfläche von weniger als 400 m2 verfügen oder die einen Jahresumsatz von weniger als 460.000 Euro erzielen, und zum anderen wegen der verschiedenen aus dem Aufkommen der „TACA“ finanzierten Maßnahmen.