UStG 1994: Art 3 Abs 3 und 5
6. MWSt-RL 77/388/EWG : Art 8, 28b
Der Ort der Bezahlung von Geschäften im innergemeinschaftlichen Versandhandel ist für den „Ort der Lieferung“ genauso wenig erheblich, wie die Frage, ob der Abnehmer die Gefahr des Unterganges der Ware auf dem Transportweg trägt.