UStG 1994: § 12 Abs 2 Z 2 lit b
Für Motorräder, die von einem Motorsport-Magazin angeschafft werden, besteht auch dann kein Anspruch auf Vorsteuerabzug, wenn die Anschaffung lediglich zu Testzwecken für die Berichterstattung im Magazin erfolgt. Für eine analoge Anwendung der Ausnahme für Vorführ-Kfz auf Testfahrzeuge bleibt kein Raum.