vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Für den Fall, dass Anlagevermögen zunächst für unecht steuerbefreite und später für steuerpflichtige Umsätze verwendet wird, müssen die Mitgliedstaaten eine Vorsteuerberichtigungsmöglichkeit vorsehen

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2007/63ÖStZB 2007, 69 Heft 3 v. 1.2.2007

MWSt

Sechste RL: Art 17 Abs 6, Art 20

1. Art 20 der Sechsten RL verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine Berichtigung der Vorsteuerabzüge bei Investitionsgütern vorzusehen. Die in dieser Best vorgesehene Berichtigung des Vorsteuerabzuges hat auch auf einen Sachverhalt Anwendung zu finden, bei dem ein Investitionsgut (hier: Gebäude) zunächst einer steuerbefreiten Tätigkeit zugeordnet war, die kein Recht auf Vorsteuerabzug eröffnete (hier: steuerbefreite Immobilienvermietung), und dann während des Berichtigungszeitraums für die Zwecke einer mehrwertsteuerpflichtigen Tätigkeit verwendet wurde (hier: nach Option steuerpflichtig gewordene Immobilienvermietung).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte