KSt
EG: Art 43, Art 56
1. Nach dem Recht des Vereinigten Königreiches galt: Eine gebietsansässige Ges erhält beim Bezug von Dividenden von einer anderen gebietsansässigen Ges eine Steuergutschrift (ACT); auch deren gebietsansässige Endaktionäre erhalten, wenn sie Dividenden beziehen, eine solche Steuergutschrift. Demgegenüber erhält eine gebietsfremde Ges (außer in bestimmten, von DBA geregelten Fällen) im Vereinigten Königreich keine Steuergutschrift, wenn sie von einer gebietsansässigen Ges Dividenden bezieht; deren gebietsansässige oder gebietsfremde Endaktionäre erhalten ebenfalls keine Steuergutschrift