Sechste RL: Art 13 Teil B Buchst a
MWSt
1. Wesen eines Versicherungsumsatzes ist, dass sich der Versicherer verpflichtet, dem Versicherten gegen vorherige Zahlung einer Prämie beim Eintritt des Versicherungsfalles die bei Vertragsabschluss vereinbarte Leistung zu erbringen. Die Versicherungsleistung kann auch in einer Beistandsleistung bzw Sachleistung bestehen. Eine solche Beistandsleistung kann auch die Form einer Pannenhilfe vor Ort annehmen.