EnFG 1979: §§ 8, 9
ElektrizitätswirtschaftsG: §§ 1, 2
1. Elektrizitätsversorgungsunternehmen iSd ElektrizitätswirtschaftsG, BGBl 1975/260, können von bestimmten abgabenrechtlichen Begünstigungen Gebrauch machen. Ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen in diesem Sinne ist vor dem Hintergrund des § 3 ElektrizitätswirtschaftsG aber nur ein Unternehmen, welches über eine Konzession, sei es für die unmittelbare Versorgung eines örtlich umschriebenen Gebietes, sei es für die Lieferung elektrischer Energie an Elektrizitätsversorgungsunternehmen, verfügt. Die entsprechenden abgabenrechtlichen Begünstigungen stehen daher unabhängig von der Frage, ob ein „Versorgungsgebiet“ besteht oder nicht, und ungeachtet eines bestehenden Einspeisungsvertrages mit der TIWAG nicht zu, wenn es sich bei dem das Kraftwerk betreibenden Unternehmen schon mangels Konzession um kein Elektrizitätsversorgungsunternehmen iSd ElektrizitätswirtschaftsG, BGBl 1975/260, handelt.