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Verdeckte Gewinnausschüttungen eines Versorgungsbetriebs einer Gemeinde durch defizitären Bäderbetrieb

VerwaltungsgerichtshofÖStZB 2007/480ÖStZB 2007, 638 Heft 22 v. 15.11.2007

KStG § 2 Abs 3 und 4, § 8 Abs 2

EStG § 2 Abs 3 Z 3

Von einem im Rahmen eines in der Rechtsform einer GmbH geführten Versorgungsbetriebes der öff Hand (Gemeinde) betriebenen, defizitären Bäderbetrieb (Hallenbad und Freibad) erwirtschaftete ständige Verluste bewirken dessen Beurteilung als Voluptuarbetrieb und stellen daher verdeckte Gewinnausschüttungen des Versorgungsbetriebes dar.

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