EStG 1988: § 108e
Die Investitionszuwachsprämie für ein bestimmtes Kalenderjahr ist bei einem über den 31. 12. hinausgehenden Wirtschaftsjahr mit der AbgErklärung für das folgende Kalenderjahr zu beantragen.
VwGH 21. 9. 2006, 2004/15/0116
EStG 1988: § 108e
Die Investitionszuwachsprämie für ein bestimmtes Kalenderjahr ist bei einem über den 31. 12. hinausgehenden Wirtschaftsjahr mit der AbgErklärung für das folgende Kalenderjahr zu beantragen.
VwGH 21. 9. 2006, 2004/15/0116