MWSt
Sechste RL: Art 13 Teil B Buchst f
Ein Wettumsatz iSd Art 13 Teil B Buchst f der Sechsten RL ist durch die Einräumung einer Gewinnchance an die Wettteilnehmer und im Gegenzug die Hinnahme des Risikos, diese Gewinne auszahlen zu müssen, gekennzeichnet. Im Gegensatz dazu sind Dienstleistungen eines Call Centers, die zugunsten eines Organisators von (Telefon)Wetten erbracht werden und welche die Annahme von Wetten im Namen des Wettorganisators durch das Personal des Call Centers einschließen, keine Wettumsätze. Somit kommt ihnen die in dieser Vorschrift vorgesehene MWSt-Befreiung nicht zugute.