BAO § 167 Abs 2, § 184 Abs 1
EStG 1988: § 4 Abs 4
1. Hat die FinBeh aufgrund des unzulänglichen Vorbringens eines StPfl in einem mängelfreien Verfahren einen Vermögenszuwachs feststellen können, den der StPfl nicht aufklären konnte, ist die Annahme gerechtfertigt, dass der unaufgeklärte Vermögenszuwachs aus nicht einbekannten Einkünften stammt. Das Vorliegen eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses löst die Schätzungsbefugnis der Beh nach § 184 Abs 2 BAO aus. Die Schätzung im Wege einer Vermögensdeckungsrechnung stellt darauf ab, ob der Vermögenszuwachs betraglich im Einnahmenüberschuss Deckung findet.