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Wiederaufnahme bei unterschiedlicher Vorfragenbeurteilung hinsichtlich hinterzogener Abg durch Finanzbeh und Gericht

VerwaltungsgerichtshofÖStZB 2007/449ÖStZB 2007, 582 Heft 20 v. 15.10.2007

BAO §§ 116, 207 Abs 2, § 303 Abs 1 lit c und 4

1. Ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens eröffnet keinen Weg, um in einem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren möglicherweise unterlaufene Rechtswidrigkeiten zu bekämpfen; andererseits besteht auch kein subjektives Recht auf Wiederaufnahme von Amts wegen.

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